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Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht
Keine Pflicht zur Teilnahme an Zwangsbegutachtung (Leitsatz Peter Thiel)
2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 2.4.2009 - 1 BvR 683/09, veröffentlicht in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 11/2009, S. 944-945
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
XII ZB 68/09
vom
17. Februar 2010
in der Familiensache
GG Art. 6; BGB § 1666; FGG §§ 12, 33; FamFG §§ 26, 29,
33
a) In Verfahren nach § 1666 BGB kann ein Elternteil
mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht gezwungen werden, sich körperlich
oder psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei
einem Sachverständigen zu erscheinen (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2009, 944 f.;
2004, 523 f.).
b) Verweigert in Verfahren nach § 1666 BGB ein
Elternteil die Mitwirkung an der Begutachtung, kann dieses Verhalten nicht nach
den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden.
c) In Betracht kommt allerdings, den die Begutachtung
verweigernden Elternteil in Anwesenheit eines Sachverständigen gerichtlich
anzuhören und zu diesem Zweck das persönliche Erscheinen des Elternteils
anzuordnen und gegebenenfalls gemäß § 33 FGG durchzusetzen (vgl. auch § 33
FamFG).
BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09 -
OLG München in Augsburg
AG Augsburg
...
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010-2-17&nr=51343&pos=19&anz=22
Verfassungsgericht Brandenburg
Verfassungsgericht Brandenburg - 56/10 - Beschluß
vom 18.03.2011
Sieht das Gericht von der Beiziehung eines Sachverständigen ab, muss es
anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen.
Veröffentlicht ohne Gründe in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht",
15/2011, S. 1243
OLG Brandenburg - 31.05.2007 - 9 WF 137/07 - § 91 I 1 ZPO: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten - FamRZ, 5/2008, S. 528
Kammergericht Berlin - 19.Zivilsenat - Familiensenat - Beschluss vom
16.03.2006 - 19 WF 5/06
"Auf die sofortige Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgericht
Pankow/Weißensee vom 16. Januar 2006 geändert.
Das Ablehnungsgesuch des Vaters vom 28. November 2005 gegen den Sachverständigen
Dirk Kriegeskorte wird für begründet erklärt.
..."
veröffentlicht in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 2006, Heft 16, S.
1214 (Einsender Peter Thiel).
http://loesungsorientierter-sachverstaendiger.de/kammergericht_19_WF_5-06.pdf
OLG Düsseldorf - 3. Senat für
Familiensachen II-3 WF 301/12 - Beschluss vom 15.01.2013
Zur begründeten Besorgnis der Befangenheit der
Sachverständigen - auf Grund ihres Verhaltens bei der Exploration (Trösten und
über den Rücken streicheln des Vaters durch die Sachverständige)
In: FamRZ 2013, Heft 15. S. 1241
https://www.system-familie.de/kammergericht_19_WF_5-06.pdf
OLG Zweibrücken - 2 UF 54/17 - Beschluss vom 20.07.2017: Sozialarbeiter als geeigneter Sachverständiger in Kindschaftssachen
Veröffentlicht in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 2018, Heft 3
unter Bezugnahme auch auf: Bahrenfuss (Hrsg.), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG, 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2017
Oberlandesgericht Zweibrücken - 2 UF 54/17 - Beschluss vom 20.07.2017
OLG Jena -
Thüringer Oberlandesgericht - Beschluss vom 02.08.2007 - 1 WF 203/07
1. Geht der Sachverständige mit seinen Feststellungen über den ihm erteilten
Gutachtensauftrag hinaus, rechtfertigt dies einen Ablehnungsantrag wegen
Befangenheit.*)
2. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Befangenheit abgelehnt
werden, wenn er den Prozessbeteiligten (hier dem Richter) unzulässigerweise auf
den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits
weist.*)
OLG Hamm - 18.12.2012 - II-6 WF 43-12
Einwendungen gegen die Kosten eines familienpsychologischen Gutachtens
In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe"; 4/2013
OLG Nürnberg, Beschluss v. 22.08.2018 – 11 WF 900/18 - Überhöhte Gutachtenkosten
für familienpsychologisches Gutachten
Leitsatz: Bei der familienpsychologischen
Begutachtung in Kindschaftssachen hat der Sachverständige gemäß § 407 a Abs. 3
ZPO das Gericht zu informieren, wenn die voraussichtlichen Kosten
außergewöhnlich hoch sind. Das wird man (derzeit) bei Begutachtungen ohne
Fahrtaufwendungen bei ca. 9.000,00 € annehmen können. ...
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-21448?AspxAutoDetectCookieSupport=1
OLG Schleswig - Beschluss vom 7.5.2020 - 13 UF 4/20:
Zu den Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten hinzuzuziehenden Sachverständigen
In: NZFam 2020, 719
OLG Stuttgart - 8 WF 58/18 - Beschluss vom 03.04.2018
Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen die amtsgerichtlich festgesetzte Vergütung des "kinderpsychologischen Sachverständigen in Höhe von 5.898,12 € durch das OLG zurückgewiesen.
Veröffentlicht in: Zeitschrift für das gesamte
Familienrecht, 2018, Heft 17