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Rechtsprechung

Bundesverfassungsgericht

Keine Pflicht zur Teilnahme an Zwangsbegutachtung (Leitsatz Peter Thiel)

2. Kammer des 1. Senats, Beschluss vom 2.4.2009 - 1 BvR 683/09, veröffentlicht in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 11/2009, S. 944-945

 



BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

XII ZB 68/09

vom

17. Februar 2010

in der Familiensache

GG Art. 6; BGB § 1666; FGG §§ 12, 33; FamFG §§ 26, 29, 33

a) In Verfahren nach § 1666 BGB kann ein Elternteil mangels einer gesetzlichen Grundlage nicht gezwungen werden, sich körperlich oder psychiatrisch/psychologisch untersuchen zu lassen und zu diesem Zweck bei einem Sachverständigen zu erscheinen (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2009, 944 f.; 2004, 523 f.).

b) Verweigert in Verfahren nach § 1666 BGB ein Elternteil die Mitwirkung an der Begutachtung, kann dieses Verhalten nicht nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung gewürdigt werden.

c) In Betracht kommt allerdings, den die Begutachtung verweigernden Elternteil in Anwesenheit eines Sachverständigen gerichtlich anzuhören und zu diesem Zweck das persönliche Erscheinen des Elternteils anzuordnen und gegebenenfalls gemäß § 33 FGG durchzusetzen (vgl. auch § 33 FamFG).

BGH, Beschluss vom 17. Februar 2010 - XII ZB 68/09 - OLG München in Augsburg
AG Augsburg
...

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2010-2-17&nr=51343&pos=19&anz=22


 


Verfassungsgericht Brandenburg

Verfassungsgericht Brandenburg - 56/10 - Beschluß vom 18.03.2011
Sieht das Gericht von der Beiziehung eines Sachverständigen ab, muss es anderweitig über eine möglichst zuverlässige Entscheidungsgrundlage verfügen.
Veröffentlicht ohne Gründe in "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht", 15/2011, S. 1243

 

OLG Brandenburg - 31.05.2007 - 9 WF 137/07 - § 91 I 1 ZPO: Erstattungsfähigkeit von Kosten für Privatgutachten - FamRZ, 5/2008, S. 528


 

OLG Düsseldorf - 3. Senat für Familiensachen II-3 WF 301/12 - Beschluss vom 15.01.2013

Zur begründeten Besorgnis der Befangenheit der Sachverständigen - auf Grund ihres Verhaltens bei der Exploration (Trösten und über den Rücken streicheln des Vaters durch die Sachverständige)

In: FamRZ 2013, Heft 15. S. 1241

 

 

OLG Zweibrücken - 2 UF 54/17 - Beschluss vom 20.07.2017: Sozialarbeiter als geeigneter Sachverständiger in Kindschaftssachen

Veröffentlicht in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 2018, Heft 3

unter Bezugnahme auch auf: Bahrenfuss (Hrsg.), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit FamFG, 3., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2017

Oberlandesgericht Zweibrücken - 2 UF 54/17 - Beschluss vom 20.07.2017

 

 


OLG Jena - Thüringer Oberlandesgericht - Beschluss vom 02.08.2007 - 1 WF 203/07

1. Geht der Sachverständige mit seinen Feststellungen über den ihm erteilten Gutachtensauftrag hinaus, rechtfertigt dies einen Ablehnungsantrag wegen Befangenheit.*)
2. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann wegen Befangenheit abgelehnt werden, wenn er den Prozessbeteiligten (hier dem Richter) unzulässigerweise auf den von ihm für richtig gehaltenen Weg zur Entscheidung des Rechtsstreits weist.*)

 

 
OLG Hamm - 18.12.2012 - II-6 WF 43-12

Einwendungen gegen die Kosten eines familienpsychologischen Gutachtens 
In: "Kindschaftsrecht und Jugendhilfe"; 4/2013



OLG Nürnberg, Beschluss v. 22.08.2018 – 11 WF 900/18 - Überhöhte Gutachtenkosten für familienpsychologisches Gutachten

Leitsatz: Bei der familienpsychologischen Begutachtung in Kindschaftssachen hat der Sachverständige gemäß § 407 a Abs. 3 ZPO das Gericht zu informieren, wenn die voraussichtlichen Kosten außergewöhnlich hoch sind. Das wird man (derzeit) bei Begutachtungen ohne Fahrtaufwendungen bei ca. 9.000,00 € annehmen können. ...

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-21448?AspxAutoDetectCookieSupport=1


 

OLG Schleswig - Beschluss vom 7.5.2020 - 13 UF 4/20:

Zu den Anforderungen an den Beweisbeschluss und an die Qualifikation des für ein familienpsychologisches Gutachten hinzuzuziehenden Sachverständigen

In: NZFam 2020, 719

 

 

OLG Stuttgart - 8 WF 58/18 - Beschluss vom 03.04.2018

Beschwerde der Bezirksrevisorin gegen die amtsgerichtlich festgesetzte Vergütung des "kinderpsychologischen Sachverständigen in Höhe von 5.898,12 € durch das OLG zurückgewiesen.

Veröffentlicht in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 2018, Heft 17