Lösungsorientierter Sachverständiger
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Der lösungsorientierte Sachverständige - zwischen Wunsch und Realität
2. Glienicker Fachtagung
Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren
- 27. Oktober 2016 in Berlin im Jagdschloss Glienicke -
Man muss das Unmögliche so lange anschauen, bis es eine leichte Angelegenheit
wird.
Das Wunder ist eine Frage des Trainings.
Albert Einstein
Nach unserer gelungenen Fachtagung im September 2014 im Jagdschloss Glienicke
zum Thema "Lebensmodelle getrennt lebender Eltern und ihrer Kinder. Zwischen
Alleinsorge und paritätischer Verantwortung. Wechselmodell / Paritätmodell /
Doppelresidenz"
http://paritaetmodell.de/fachtagung.htm
freuen wir uns, Sie zu einem neuen interessanten Diskurs einladen zu können.
Unsere Fachtagung zum Thema "Der lösungsorientierte Sachverständige - zwischen
Wunsch und Realität"
- stellt erprobte Ansätze systemisch-lösungsorientierter Arbeit im Kontext
familiengerichtlicher Verfahren vor
- bietet Raum für fachlichen und fachpolitischen Austausch zwischen den
Teilnehmer/innen der Fachtagung
- informiert über den Stand der Diskussion zu einer Etablierung eines
Zertifikates "Systemisch-lösungsorientierter Sachverständiger /
Systemisch-lösungsorientierte Sachverständige" bei der Deutschen Gesellschaft
für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF).
- greift in die aktuelle fachpolitische Debatte zur Verbesserung der Qualität in
der Arbeit von Sachverständigen ein, wie sie sich u.a. im Gesetzentwurf der
Bundesregierung vom 09.12.2015 im "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren
in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit"
und der daraus folgenden Neufassung von § 163 FamFG zeigt.
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§ 163 Sachverständigengutachten
(1) In Verfahren nach § 151 Nummer 1 bis 3 ist das Gutachten durch einen
geeigneten Sachverständigen zu erstatten, der mindestens über eine
psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische,
psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische
Berufsqualifikation verfügen soll. Verfügt der Sachverständige über eine
pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation, ist der Erwerb
ausreichender diagnostischer und analytischer Kenntnisse durch eine anerkannte
Zusatzqualifikation nachzuweisen.
(2) Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen,
anordnen, dass der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens auch auf
die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirken soll.
(3) (weggefallen)
http://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__163.html
Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 09.12.2015 im "Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über
das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit" zeigt.
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/069/1806985.pdf
Unsere Tagung findet statt in dem wunderschönen Ambiente des 1682–93 für den
Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg errichteten Jagdschloss
Glienicke, mit Blick auf Schloss Babelsberg, Sommersitz des Prinzen Wilhelm, des
späteren Kaisers Wilhelm I. und seiner aus dem Haus Sachsen-Weimar stammenden
Gemahlin Augusta.
Der Blick nach Westen geht zur legendären Glienicker Brücke über die in den
Zeiten des Ost/West Konfliktes Agenten zwischen Ost und West ausgetauscht
wurden.
Der Austausch von Kindern als Agenten verfeindeter Eltern ist uns - als im
Kontext familiengerichtlicher Verfahren tätiger Fachkräfte - nicht unbekannt.
Wir wollen mit unserer Tagung auch einen Beitrag zum Brückenschlag und zur
Versöhnung leisten.
Wir freuen und über Ihr Kommen und wünschen Ihnen eine interessante, begegnungs-
und erkenntnisreiche Tagung.
Datum
Donnerstag der 27.10.2016
Zeit
Von 10.00 bis 17.00 Uhr
Teilnehmerzahl
An der Tagung können maximal 60 Personen teilnehmen.
Ort
Tagungshaus des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg
(SFBB) im Jagdschloss Glienicke
Königstr. 36b
14109 Berlin
Tel.: 030 / 48481-0
http://sfbb.berlin-brandenburg.de
Veranstalter
Kinderland - Verein zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien e.V.
In Kooperation mit der Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im
Kontext familiengerichtlicher Verfahren" - bei der Deutschen Gesellschaft für
Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)
Tagungsprogramm
10.00 Uhr
Eröffnung der Tagung durch Peter Thiel
Fachgruppensprecher der Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im
Kontext familiengerichtlicher Verfahren" - bei der Deutschen Gesellschaft für
Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF)
Grußwort von Dr. Filip Caby
Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Marienhospital Papenburg
Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung
und Familientherapie (DGSF)
10.15 Uhr
Vortrag
Die bzw. der systemisch arbeitende Sachverständige. Neue Wege gehen -
Erwartungen eines Familienrichters - (Ein-) Blick in die Praxis beim Amtsgericht
Erfurt
In einer Entscheidung aus dem Jahr 1993 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass
eine Sachverständigenintervention im Sinne einer „Familientherapie“ als
selbständiges Verfahrensziel nicht durch das Familiengericht angeordnet werden
könne (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1993 – XII ZB 88/92 –, Rn. 18, juris). In
diesem Verfahren hatte der Vater beantragt, mit Hilfe eines
familientherapeutischen kompetenten und mit familiensytematischer Sichtweise
vertrauten Sachverständigen, den Eltern zu einer einvernehmlichen Handhabung der
elterlichen Verantwortung und der Kontakte zu verhelfen.
Parallel hierzu entstand beim Amtsgericht Cochem ein Modell einer
interdisziplinäre Zusammenarbeit der verschiedenen, am gerichtlichen Verfahren
beteiligten Professionen (FamilienrichterInnen, RechtsanwältInnen,
MitarbeiterInnen des Jugendamtes und der Familienberatungsstellen sowie
GutachterInnen) zu realisieren. Die Eltern sollten in die Lage versetzt werden,
trotz des Scheiterns ihrer Beziehung eine neue Kommunikations- und
Kooperationsebene zu erarbeiten. Im Mittelpunkt stand, den Kindern beide
Elternteile zu erhalten.
Was hat sich in den letzten Jahren geändert? Hat § 163 FamFG neue Perspektiven
für die Arbeit des Sachverständigen eröffnet? Welche Bedeutung haben die bei
vielen Familiengerichten gebildeten Arbeitskreise auf die Zusammenarbeit der
Professionen?
Georg von Schmettau
Familienrichter und stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Erfurt
11.15 Uhr
Vortrag
Dr. Filip Caby, Arzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie
12.00 Uhr
Diskussion zu den beiden Vorträgen.
Mittagspause
12.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Workshops
Von 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr finden drei Workshops statt.
Workshop 1
"Man muss sich ein Herz fassen" - Perspektiven einer systemischen Praxis
gutachterlicher Tätigkeit in kindschaftsrechtlichen Verfahren.
Leitung:
Dr. Herwig Grote, Diplom-Soziologe, Systemischer Berater und Therapeut (DGSF),
Sachverständiger
Dr. Anne Huber, Diplom-Psychologin, Sachverständige, Familientherapeutin
Maximal 20 Teilnehmer/innen. Die ersten Anmeldungen für diesen Workshop werden
berücksichtigt, nachfolgende nur bei Freiwerden eines Platzes.
Abstract
Dr. Anne Huber
Lösungsorientierte Begutachtung
• Interventionsdiagnostik
• Entwicklungsdiagnostik
• entwicklungsorientierte Diagnostik
• Modifikationsstrategie
• einvernehmensorientierte Diagnostik
• Evaluation, begleitende Diagnostik
Verschiedene Begriffe, die ein und dasselbe meinen? Was sich unter
lösungsorientierter Begutachtung verstehen lässt, ist derzeit noch nicht
greifbar. Reicht die gute Absicht eine Lösung zu erlangen? Und: Wie soll diese
aussehen?
Aktuell findet durch die Diskussion über die Qualitätsstandards in der
Begutachtung wieder ein Rückwärtstrend zu einer statusorientierten Begutachtung
statt. Dabei stellt sich die Frage, warum eine lösungsorientierte Begutachtung
per se unwissenschaftlicher sein soll. Es wird hier ein empirisch-analytisches
Wissenschaftsideal propagiert. Man geht davon aus, die familienpsychologische
Begutachtung gleiche einem streng wissenschaftlichen Experiment, in welchem die
sogenannten Störvariablen kontrolliert werden könnten.
In der familienpsychologischen Begutachtung haben wir es allerdings fast immer
mit umfangreichen Familiensystemen zu tun, deren Wechselwirkungen uns weder
bekannt sind, noch mit ausschließlich statusdiagnostischer Begutachtung zur
erfassen sind. Dies erfordert vielmehr einen anderen erkenntnistheoretischen
Zugang.
Lösungsorientierte Begutachtung erfordert für mich zunächst eine wertschätzende,
allparteiliche Haltung allen Akteuren des Familiensystems einschließlich des
Helfersystems gegenüber. Sie beinhaltet Unvoreingenommenheit und Respekt
gegenüber den Lebensentwürfen jedes Einzelnen und gegenüber deren eigenen
Lösungsversuchen. Lösungsorientierte Begutachtung bedeutet vor allem auch
Prozessorientierung, das Aufgreifen der Ideen der Akteure und deren Erprobung in
der Praxis. Damit ist letztendlich ein höheres Maß an wissenschaftlicher
Absicherung erreicht, da Lösungswege in der Praxis überprüft und intersubjektiv
abgesichert werden können. Nicht zuletzt wird es möglich, Lösungen auch direkt
unter Einbeziehung kindlicher Wünsche gemeinsam mit allen Akteuren zu
erarbeiten.
Insofern umfasst lösungsorientierte Begutachtung zwei Aspekte:
• Prozessdiagnostik zur Überprüfung und Erkenntnisgewinnung
• Einvernehmen hinsichtlich einer für das Kind förderlichsten Lösung
Lösungsorientierte Begutachtung kann sowohl im Bereich von Trennung und
Scheidung als auch im Bereich der Kindeswohlgefährdung eingesetzt werden. In
letzterem Bereich können durch eine lösungsorientierte Begutachtung wichtige
Weichen für weitere familiäre Entwicklungen, beispielsweise der
Beziehungsgestaltung zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie gestellt
werden, auf deren Hintergrund zumindest aus psychologisch-beziehungsdynamischen
Gründen eine Rückkehroption überhaupt erst faktisch erhalten bleibt.
Einvernehmen ist also die beste Prävention und schützt vor weiteren
Eskalationen, beispielsweise zwischen Pflegefamilie und Herkunftsfamilie.
In diesem Workshop sollen die vielfältigen Möglichkeiten einer
lösungsorientierten Begutachtung praxisnah veranschaulicht werden.
Dr. Herwig Grote
Perspektiven einer systemischen Praxis gutachterlicher Tätigkeit in
kindschaftsrechtlichen Verfahren.
Ich möchte kurz zu meiner Person ausführen, um meine persönliche Motivation
deutlich zu machen. Ich habe, seit Promotion im Jahr 1997 und nachfolgender
Mitarbeit an verschiedensten For-schungs- und Entwicklungsprojekten im "Dritten
Sektor", teils intensiver Lehrtätigkeit an Hochschulen der Sozialen Arbeit und
Tätigkeit im Kontext ambulanter Erziehungs- bzw. Einzelfallhilfe - also mehr
oder weniger prekärer Engagements - im Jahr 2007 endlich meine Ausbildung als
systemischer Therapeut / Familientherapeut (DGSF) abschließen können.
Von da an ging vieles leichter - auch zumeist in der Arbeit mit "hochstrittigen
Eltern" und sogenannten "Multiproblemfamilien" - beide Zuschreibungen sollen
offenbar den Wert und die Anerkennung dieser Beschäftigung steigern. Die späte
Schulung meines analytischen und literarischen Talents muss wohl aufgefallen
sein - zumindest erhielt ich schon bald zahlreiche Anfragen, vorliegende
kindschaftsrechtliche Gutachten zu überprüfen. Nach Sättigung meiner Neugier
beschloss ich, es selber zu versuchen, nach Möglichkeit besser zu machen und bin
seit Anfang 2012 als Sachverständiger tätig. Erst seit ca. 3 Jahren, nachdem ich
einen lösungsorientiert beauftragten Begutachtungsauftrag für mich und wohl auch
für andere Beteiligte sehr unbefriedigend gelöst habe, bemühe ich mich intensiv,
mich von normativen Zwängen zu befreien, meine (systemisch geprägten)
Kommunikations- und Konfrontationsmöglichkeiten zu nutzen und also, in
Anerkennung und Wertschätzung der Rechtsposition und der Persönlichkeit der
widerstreitenden Elternteile, systematisch auf eine qualitativ günstige
Konstellation der Nachtrennungsfamilie hinzuwirken.
Einige Thesen, die ich gerne ausführen und diskutieren möchte.
• Das aktuell vorherrschende Wissenschaftsverständnis von Psychologie orientiert
sich noch immer an den Paradigmen des kritischen Rationalismus. Betont wird
hierbei die Prüfung von Hypothesen bzw. der Wettstreit von Hypothesen, die sich
der empirischen Prüfung auszusetzen haben. Diese Wissenschaftsgebäude steht aber
spätestens seit der Publikation von Paul Feyerabend: "Wider den Methodenzwang"
(Erstauflage 1976) fundamental in Frage. Renate Mayntz, eine international
anerkannte Soziologin, bekräftigte: Methodologische Regeln der analytischen
Wissenschaft sind von geringer Relevanz für die sozialwissenschaftliche
Fortbildungspraxis. Die Methodik von "Fallstudien" stelle die angemessene
Methode dar. Kurzum: Psychologische Forschung und Methodenlehre ist im
Mittelalter sozialwissenschaftlicher Methodenlehre verharrt.
• Der jetzige Diskurs zur Qualität von Sachverständigengutachten versucht "ein
mehr desselben". Sogenannte "Mindestanforderungen" sollen Standards im Sinne
einer fragwürdigen Begutachtungspraxis sichern, intensivierte
Qualifikationsanforderungen dienen der Legitimation und verbandlichen
Interessen. Obwohl auch zugestanden werden muss: Die dominierende Berufsgruppe
der Psychologen hat, bei häufig völlig unzureichender Qualifikation der
bestellten Personen, maßgeblich zum öffentlichen Aufruhr beigetragen. Das
eigentliche Problem stellen aber Gutachten von Psychologen bzw.
Psychotherapeuten mit hoher Prominenz dar, die mit hoher formaler Qualität ihrer
Gutachten beeindrucken - und in der Sache völlig daneben liegen bzw. nicht
hilfreiches beizutragen haben.
• Es scheint mir sinnvoll, eine "interdisziplinäre Beratungspraxis für Gerichte"
zu fordern. Psychologen befinden sich in einer erkenntnistheoretischen
Sackgasse, Psychiater sind von jeher als konservativ und stigmatisierend
bekannt. Pädagogen und andere Sozialwissenschaftler verfügen über wichtiges,
ergänzendes Fachwissen.
• Die ZPO ist an die Anforderungen familiengerichtlicher Praxis anzupassen. Es
sollte beispielsweise selbstverständlich werden, dass das Familiengericht auch
mehrere Experten aus ggf. unterschiedlichen Disziplinen in die
Entscheidungsfindung einbezieht - der "Expertenstatus des psychologischen
Sachverständigen" ist überhöht. Wer nicht selber als - individualisierter -
Sachverständiger tätig war, kennt den Geruch seines Achselschweißes noch nicht
wirklich.
• Letztlich: Die vorliegenden Probleme werden maßgeblich auf dem Rücken der
tätigen Sachverständigen ausgetragen. Viele Probleme, wie Abhängigkeit von
Familiengerichten und ein erheblicher Kostendruck, werden in der aktuellen
Qualitätsdebatte nicht berücksichtigt.
• Zum Schluss: Wir haben die Komplexität und Interdependenz von Problemen zu
berücksichtigen. Ein systemisches Wissenschafts- und Beratungsverständnis wird
sich durchsetzen. Der Anteil familientherapeutisch geschulter und erfahrener
Sachverständiger scheint noch immer extrem niedrig zu sein. Beispielsweise
Bettina Bergau: "Lösungsorientierte Begutachtung als Intervention bei
hochstrittiger Trennung und Scheidung" (2014: 104) fand in ihrer Stichprobe von
Sachverständigen (N=24) nur 17% (N=4 !) mit Weiterbildung zum
Familientherapeuten.
• Und noch ein Wort zu Berlin: Berlin erscheint mir hochgradig zentralistisch.
Verwöhnt durch ein Überangebot an Akademikern befinden sich nicht nur Fachkräfte
der Sozialen Arbeit, sondern eben auch Sachverständige für kindschaftsrechtliche
Verfahren, einem erheblichen finanziellen und normativen Druck ausgesetzt. Aber,
wie es so ist: Die Karawane zieht weiter und bewährt sich mit Slogans wie:
Berlin sei arm, aber sexy.
Workshop 2
Lösungsorientiertes Handeln und Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten bei
Trennung und Scheidung - unter besonderer Berücksichtigung der Aufgabe, Rolle
und Handlungsmöglichkeiten von Jugendamtsmitarbeiter/innen
Leitung:
Marc Serafin, Jugendamtsleiter der Stadt Niederkassel (Nordrhein-Westfalen)
Maximal 20 Teilnehmer/innen. Die ersten Anmeldungen für diesen Workshop werden
berücksichtigt, nachfolgende nur bei Freiwerden eines Platzes.
Abstract
„Lösungsorientiertes Handeln und Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten bei
Trennung und Scheidung“ - unter besonderer Berücksichtigung der Aufgabe, Rolle
und Handlungsmöglichkeiten von Jugendamtsmitarbeiter/innen
Trennungskonflikte sind ein oft stark verknäultes Konglomerat aus materiellen,
sozialen und psychologischen Konfliktanteilen. Der gesamte Komplex stellt eine
große Herausforderung für alle an der Konfliktregulierung beteiligten
Professionen dar. Der Erfolg hängt wesentlich von der Beratungs- und
Interventionskompetenz sowie einem guten und lösungsorientierten Zusammenwirken
aller beteiligten Instanzen ab.
Der Fortbestand der Eltern-Kind-Beziehung und der Konfliktabbau zwischen den
Eltern hat zentrale Bedeutung für das Aufwachsen der Kinder und ist ein
grundlegendes Rechtsgut der Kinder und ihrer beiden Eltern, die als Eltern
gleichberechtigt sind und in gemeinsamer psychologischer und materieller
Verantwortung für ihre Kinder stehen. Entsprechend formuliert auch der
Gesetzgeber den Beziehungserhalt zwischen dem Kind und seinen beiden Eltern und
den Konfliktabbau zwischen den Eltern als klare Leitziele für die Regulierung
der familiären Lebensverhältnisse bei Trennung und Scheidung.
Trennungsbetroffene benötigen für die Bewältigung des Übergangs in die neue
familiäre Lebenssituation vor allem ideologiefreien Rat und eine niederschwellig
ausgerichtete psychologische und praktische Hilfe. Sie sind dabei Partner in der
Lösungssuche. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Beratung und Unterstützung
bei Trennung und Scheidung kommt die Aufgabe zu, Lebens- und
Gestaltungsmöglichkeiten darzustellen, sachlich zu informieren, fachlich zu
beraten und zu beruhigen. Dabei geht es auch darum, kreative Lösungen für die
Gestaltung von Nachtrennungsverhältnissen zu finden!
Im Unterschied zu Familiengericht, Verfahrensbeistand oder psychologischem
Gutachter, welche die konflikthafte Familiensituation immer nur für den
Zeitabschnitt des gerade laufenden Verfahrens zum Gegenstand haben, steht die
Jugendhilfe in einer verfahrensübergreifenden Zeitkontinuität der
Fallbegleitung. Ihr Auftrag endet nicht mit dem gerichtlichen
Verfahrensabschluss und beginnt auch nicht erst mit dessen Eröffnung. Hier
liegen erhebliche Chancen und Wirkmöglichkeiten für die Jugendhilfe im
Zusammenwirken mit den anderen Verfahrensbeteiligten zu Konfliktauflösungen in
Trennungsfamilien beizutragen, die bisher oftmals nicht ausgeschöpft sind.
Im Rahmen des Workshops sollen Möglichkeiten und Prinzipien für ein
lösungsorientiertes Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten dargestellt und
diskutiert werden. Dabei bildet die Betrachtung der Rolle des Jugendamtes und
der Handlungsmöglichkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter
einen Schwerpunkt.
---
Zum Referent:
Marc Serafin,
ist Jugendamtsleiter der Stadt Niederkassel nähe Köln/Bonn
und Initiator des Arbeitskreises
„Elternschaft nach Trennung und Scheidung“
im Rhein-Sieg-Kreis.
E-Mail: m.serafin@niederkassel.de
Veröffentlichungen:
„Trennung und Scheidung als Aufgabe für die Jugendhilfe – Eine gute Trennungs-
und Scheidungsberatung schützt Kinder vor Gefährdungen“ in
Sozialmagazin/5-6.2015
„Die Trennungs- und Scheidungsberatung bedarf der Weiterentwicklung ihrer
Handlungsansätze“ in Zeitschrift für Kindschaftsrecht und Jugendhilfe (ZKJ) /
4.2015
„Trennung-Scheidung-Co-Elternschaft – Zur Rolle und Aufgabe der Jugendämter in
einem ungeliebten Aufgabenfeld“ in Jugendhilfereport – Fachzeitschrift des
Landesjugendamtes Rheinland / 1.2015.
Workshop 3
Umgangspfleger - Aschenputtel der Justiz?
Kein Kompetenzen, keine Arbeitserlaubnis, keine angemessene Vergütung - aber
phantasierte Wunderwaffe im umgangsrechtlichen Konflikt
Leitung: Peter Thiel, Systemischer Berater und Therapeut (DGSF), Leiter der
Fortbildung Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext
familiengerichtlicher Verfahren
Maximal 20 Teilnehmer/innen. Die ersten Anmeldungen für diesen Workshop werden
berücksichtigt, nachfolgende nur bei Freiwerden eines Platzes.
Veröffentlichungen: Peter Thiel: "Zwischen Hilfeleistung und Zwang: Begleiteter
Umgang und Umgangspflegschaft. Indikationen, Möglichkeiten, Grenzen und
Unterschiede zweier Interventionsformen", In: "Das Jugendamt", 10/2003, S.
449-453
Abstract
Der Umgangspfleger - als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet, so lässt
sich wohl die aktuelle Position des Umgangspflegers im familiengerichtlichen
Feld beschreiben. Dies zeigt sich nicht nur im Vergütungssystem, wo drei
verschiedene Stundensätze für die gleiche Tätigkeit von Umgangspflegern
angewandt werden, je nach dem über welcher formale Qualifikation ein
Umgangspfleger verfügt. Eine sachliche Rechtfertigung gibt es dafür nicht, und
die einheitlich geregelte Vergütung der Verfahrensbeistände (Fallpauschale) und
der Sachverständigen mit 100,00 € je Stunde zeigt, dass eine
Dreiklassenbezahlung mit Stundensätzen von 19.50 €, 25,00 € und 33,50 € beim
Umgangspfleger bestenfalls dem Büroschlaf eines für diese Misere
verantwortlichen Mitarbeiters im Bundesjustizministerium geschuldet ist. Hinzu
kommen restriktive Behandlungen des Umgangspflegers durch die für die Bezahlung
zuständigen Rechtspfleger und Bezirksrevisoren und eine teilweise von jeder
Fachrealität meilenweit entfremdete obergerichtliche Rechtsprechung, so dass der
Umgangspfleger letztlich gehalten ist, nur noch formal seinem Auftrag zu genügen
und damit wirkungslos zu sein.
Dass bei solch schlechten Rahmenbedingungen überhaupt noch Fachkräfte als
Umgangspfleger tätig sind, grenzt an ein Wunder und deutet auf Selbstausbeutung
und mangelnde Selbstwertschätzung hin.
Wir wollen über diese und andere Fragen der Umgangspflegschaft sprechen,
Abgrenzungsprobleme zum Begleiteten Umgang disktutieren und uns schließlich der
Frage zuwenden, was die Politik tun muss, damit aus dem Umgangspfleger nicht
dauerhaft ein Bettvorleger wird.
15.30 Uhr
Kaffeepause
16.00 Uhr
Diskussion der Ergebnisse aus den Workshops im Plenum.
16.30 Uhr
Podiumsdiskussion
Teilnehmer/innen: Dr. Filip Caby, Dr. Anne Huber, Georg von Schmettau, Marc
Serafin
Moderation: Peter Thiel
17.00 Uhr Ende der Tagung
Kosten
60,00 €
Ermäßigt:
50,00 € für DGSF-Mitglieder
40,00 € für Studenten und Teilnehmer/innen der Fortbildung Systemisch
lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren
In den Tagungskosten sind enthalten:
Vormittagskaffee/-tee, Mittagessen, Nachmittagskaffee/-tee/Kuchen
Die Zuordnung zu den angebotenen Workshops erfolgt nach Wunsch so lange freie
Plätze vorhanden sind. Es zählt der Eingang Ihrer verbindlichen Anmeldung und
Bezahlung.
Bitte geben Sie auch einen zweiten oder dritten Workshop an, den Sie belegen
möchten, falls Ihr Erstwunsch ausgebucht ist.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Peter Thiel
Funk: 0177.6587641
E-Mail: info@loesungsorientierter-sachverstaendiger.de
Anreise
Das Tagungshaus ist mit dem Bus 316 bequem zu erreichen.
Abfahrtzeiten vom Bahnhof Berlin-Wannsee am 27.10.2016: 08.07 Uhr, 08.27 Uhr,
08.47 Uhr. Fahrtzeit 13 Minuten.
Anfahrt mit Auto von Berlin-Wannsee über die Königsstraße, von Potsdam über die
Berliner Straße.
Informationstreffen zur Fortbildung "Lösungsorientierter Sachverständiger"
Am Vorabend der Fachtagung findet am Tagungsort Glienicke von 19 bis 20.00 Uhr
ein einstündiges Informationstreffen zu unserer im März 2017 startenden 3.
Fortbildung Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext
familiengerichtlicher Verfahren statt.
Die Teilnahme ist kostenlos, um Voranmeldung wird gebeten.
Fachgruppentreffen
Am Vorabend der Fachtagung findet am Tagungsort Glienicke von 20.00 bis 22.00
Uhr in lockerer Runde bei einem Glas Wein oder Mineralwasser ein zweistündiges
Treffen der Fachgruppe "Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Kontext
familiengerichtlicher Verfahren" - bei der Deutschen Gesellschaft für
Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) statt.
Zugleich findet die Wahl der Fachgruppensprecher/in und stellvertretenden
Fachgruppensprecher/in statt. Kandidieren und wählen können Mitglieder der
Fachgruppe, die auch Mitglied der DGSF sind.
Fachgruppenmitglieder, Teilnehmer der Tagung und Fachkräfte, die im
familiengerichtlichen Kontext tätig sind, sind zum Fachgruppentreffen herzlich
eingeladen. Die Teilnahme am Fachgruppentreffen ist kostenlos, eine Anmeldung
ist nötig.
Anmeldungen bitte an: fachgruppe-familiengericht@dgsf.org
Übernachtungen sind von Mittwoch den 26.10.2016 zum Donnerstag den 27.10.2016
(oder bei Bedarf auch Freitag) in der Tagungsstätte möglich.
Kosten für eine Übernachtung
im Doppelzimmer = 39,00 € pro Person
im Einzelzimmer = 49,00 € pro Person
http://sfbb.berlin-brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb2.c.464363.de
Abendessen am 26.10.2016 und Frühstück am 27.10.2016 kann für 10,00 € pro Person
hinzu gebucht werden.
Abendessen in der Zeit von 18 Uhr bis 19.30 Uhr.
Für unsere Tagungsteilnehmer sind Übernachtungen im Einzel oder Doppelzimmer
vorreserviert.
Die Buchungen der Zimmer bitte frühzeitig vornehmen, da eine spätere Buchung
nicht garantiert werden kann.
Die Zimmer können am 26.10.2016 ab 15.00 Uhr bezogen werden.
Anmeldung
Ihre Anmeldung können Sie formlos per E-Mail vornehmen, die Anmeldung wird
wirksam mit Eingang der Überweisung.
Hiermit melde ich mich verbindlich für die Fachtagung am 27.10.2016 in Berlin
(Wannsee) an.
Ich bezahle den regulären Preis in Höhe von 60,00 €.
Ich bezahle als DGSF-Mitglied den ermäßigten Preis in Höhe von 50,00 €.
Ich bezahle als Student den ermäßigten Preis in Höhe von 40,00 €.
Ich bezahle als Teilnehmer/in der Fortbildung Systemisch-Lösungsorientierte
Arbeit im Kontekt Familiengerichtlicher Verfahren den ermäßigten Preis in Höhe
von 40,00 €.
Zutreffendes bitte unterstreichen
Die Anmeldung zur Fachtagung wird wirksam mit Eingang des Tagungsbeitrages auf
das Konto:
Kinderland e.V.
IBAN: DE69100205000003365300
BIC: BFSWDE33BER
Bank für Sozialwirtschaft
Mir ist bekannt, dass meine Anmeldung zur Tagung wirksam wird mit Eingang des
Tagungsbeitrages auf das Konto von Kinderland e.V.
Ein Rückforderungsrecht des Tagungsbeitrages bei unvorhersehbarem
unverschuldeten Ausfall eines Referenten besteht nicht, es wird in einem solchen
Fall einen angemessenen Ersatz geben.
Bitte füllen Sie die hier aufrufbare Tabelle auf und senden diese per Mail an
uns zurück, das erleichtert uns die Arbeit.
Alternativ können Sie den folgenden Text, den Sie der Einfachheit halber direkt
in Ihre Mail kopieren an unser Tagungsbüro senden.
Ich bin Mitglied der DGSF
Ja ( )
Nein ( )
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Ich buche eine Übernachtung vom 26.10. zum 27.10.2016
im Doppelzimmer = 39,00 € pro Person ( )
im Einzelzimmer = 49,00 € pro Person ( )
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Ich buche Abendessen am 26.10.2016 und Frühstück am 27.10.2016 für 10,00 € ( )
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Ich möchte am Nachmittag folgenden Workshop besuchen:
Workshop 1 ( )
Workshop 2 ( )
Workshop 3 ( )
In die Klammer schreiben Sie bitte Ihre Priorität, also z.B.:
Workshop 1 (2)
Workshop 2 (3)
Workshop 3 (1)
Ich bin tätig als
Verfahrensbeistand ( )
Umgangspfleger/in ( )
Umgangsbegleiter/in ( )
Jugendamtsmitarbeiter/in ( )
Familienrichter/in ( )
Sachverständige/r ( )
Familienberater/in ( )
Rechtsanwalt / Rechtsanwältin ( )
sonstige ( ) - bitte angeben:
Institution / Träger:
Zutreffendes ankreuzen. Mehrfachnennungen möglich.
Anmerkungen und Wünsche
Ich habe folgende Anmerkungen und Wünsche: ...
Tagungsbüro
Die Tagung ist keine Veranstaltung des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut
Berlin-Brandenburg (SFBB), bitte daher direkt bei uns anmelden.
Anfragen und Anmeldungen zur Tagung bitte über E-Mail vorzunehmen, dies
erleichtert uns die Arbeit.
E-Mail:
info@loesungsorientierter-sachverstaendiger.de
Telefon: (030) 499 16 880
Funk: 0177.658 7641
Kinderland e.V.
Wollankstr. 133
13187 Berlin
2017 startet unsere 3. Fortbildung
Systemisch lösungsorientierte Arbeit im Kontext familiengerichtlicher Verfahren
Redaktionsstand 26.10.2016